Anwaltskosten
onlineurteile.de - Im Auftrag eines Mandanten entwarf der Rechtsanwalt ein Testament. Anschließend wollte der Mandant dafür keine Gebühren zahlen. Begründung: Der Rechtsanwalt habe ihn nicht darüber informiert, dass es im Einzelfall billiger sein könne, ein Testament vom Notar erstellen zu lassen. Anwälte seien aber verpflichtet, auf Unterschiede in Beratung und Gebührenhöhe hinzuweisen.
So grundsätzlich gelte das nicht, entschied das Landgericht Hannover, nur unter bestimmten Umständen bestehe diese Pflicht (20 S 30/05). Nämlich dann, wenn es sich um Aktionen (wie z.B. einen Grundstückskauf) handle, bei denen zwingend ein Notar eingeschaltet werden müsse. Sei dies nicht der Fall oder sei der Leistungsumfang beim Rechtsanwalt größer als beim Notar, müssten Anwälte ihre Mandanten nicht ungefragt über kostengünstigere Alternativen informieren.
Bei einem Testament seien die Pflichten eines Anwalts umfangreicher als die eines Notars: Anwälte müssten Mandanten auch auf wirtschaftliche und steuerliche Gefahren aufmerksam machen, während Notare ihre Kundschaft nur über rechtliche Konsequenzen eines Testaments belehren müssten. Daher habe der Anwalt den Mandanten nicht auf die Möglichkeit, zum Notar zu gehen, aufmerksam machen müssen. Mit dem Verweis auf mangelhafte Beratung könne sich der Mandant also die Anwaltsgebühren nicht sparen.