Apotheker verlor Betriebserlaubnis

Er war wegen verbotener Abgabe von Betäubungsmitteln verurteilt worden

onlineurteile.de - Der Inhaber einer Apotheke in Berlin-Wilmersdorf war im Januar 2009 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden: Der Apotheker hatte Betäubungsmittel an einen Drogenabhängigen abgegeben und Bodybuildern verschreibungspflichtige Medikamente (Anabolika) ohne Rezept verkauft, also Doping im Sport begünstigt.

Deshalb widerrief das Landesamt für Gesundheit und Soziales seine Betriebserlaubnis für die Apotheke. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage des Apothekers gegen diese Maßnahme ab (14 K 45/09). Er habe aktiv am Anabolikahandel teilgenommen und sich damit als verantwortungslos erwiesen.

Dabei habe sich der Apotheker wohl nie die Frage gestellt, welchen Risiken sich die Endabnehmer der verschreibungspflichtigen Arzneimittel aussetzten. Wer Verschreibungsvorschriften und gesundheitliche Gefahren ignoriere sowie gegen das Apothekengesetz verstoße, sei nicht zuverlässig genug, um eine Apotheke zu führen.