Apple-Patent gekippt
onlineurteile.de - Apple-Fans werden sich erinnern: Auf einer viel beachteten Veranstaltung hatte Steve Jobs — der mittlerweile verstorbene Vorstandsvorsitzende der Firma Apple Inc. — im Januar 2007 stolz das iPhone präsentiert und vorgeführt, was es alles kann. Dabei zeigte er auch eine Funktion, für die Apple später ein EU-Patent erhielt (Patent 2 059 868: "Tragbares elektronisches Gerät zur Foto-Verwaltung").
Dank dieser Funktion zur Bedienung des Touchscreens springt (zum Beispiel) der Bildschirm-Inhalt in einer Bildergalerie wieder in die ursprüngliche Position zurück, wenn er mit dem Finger über den Display-Rand hinaus gezogen wird. Die Konkurrenten Motorola und Samsung, die ebenfalls Smartphones herstellen, fochten dieses und andere Patente von Apple an.
Das Bundespatentgericht gab den Konkurrenten in Bezug auf Nr. 2 059 868 Recht und erklärte das Patent für nichtig (2 Ni 61/11 EP, 2 Ni 76/11 EP). Dabei wurde der Firma Apple die öffentliche Präsentation ihres Chefs Steve Jobs zum Verhängnis. Denn die Veranstaltung fand statt, bevor Apple den Patentantrag gestellt hatte.
Nach deutschem Patentrecht wird ein Patent nur für eine technische Innovation vergeben, die auch für Fachleute neu ist. Patentschutz genießt nur ein, gemessen am Stand der Technik, bisher unbekannter Einfall — so definiert das Patentrecht eine Erfindung.
Stellt ein Erfinder und Unternehmer eine Produktneuheit in einer Fachzeitschrift, auf einem Fachkongress oder sogar, wie Steve Jobs, auf einer weltweit per Video übertragenen Präsentation vor, verwirkt er damit seinen Anspruch auf ein Patent. Denn von da an gilt die neue Technik nicht mehr als "Resultat erfinderischer Tätigkeit", sondern eben als bekannter "Stand der Technik".