Arbeitgeber kündigt einem Mitarbeiter wegen langer Krankheit
onlineurteile.de - Wegen häufiger und langer krankheitsbedingter Fehlzeiten kündigte ein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters. Der Angestellte klagte dagegen und hatte Erfolg: Die Kündigung wurde vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt. Anschließend zog der Angestellte erneut vor Gericht und forderte Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Begründung: Er habe wegen einer "chronisch degenerativen Erkrankung des Bewegungsapparats" so oft gefehlt, die nach Aussage seiner Ärzte eine Behinderung darstelle. Wenn der Arbeitgeber deswegen kündige, sei das als Diskriminierung eines Behinderten anzusehen. Als Ausgleich sei eine Summe von 30.000 Euro angemessen.
Das Bundesarbeitsgericht winkte ab: Selbst wenn man die Krankheit des Mitarbeiters als Behinderung bewerte, handle es sich hier nicht um Diskriminierung (8 AZR 642/08). Diskriminierung bedeute: Einen Mitarbeiter wegen seiner Behinderung zu benachteiligen. Im konkreten Fall habe der Arbeitgeber den Angestellten jedoch nicht schlechter oder anders behandelt als andere Mitarbeiter.
Es gebe keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Arbeitgeber mit der Kündigung an eine mögliche Behinderung des Arbeitnehmers anknüpfen wollte oder die Kündigung dadurch (zumindest auch) motiviert war. Einem Arbeitnehmer wegen häufiger Fehlzeiten zu kündigen, sei im Prinzip gerechtfertigt, auch wenn dies hier als unzulässig eingestuft worden sei. Fehlzeiten störten den betrieblichen Ablauf und belasteten den Betrieb finanziell.