Arbeitgeber sagt "wohlwollendes" Zeugnis zu
onlineurteile.de - Wenn sich ein Arbeitgeber am Ende eines Kündigungsschutzprozesses in einem Vergleich dazu verpflichtet, dem betreffenden Mitarbeiter ein "wohlwollendes Arbeitszeugnis" zu erteilen, das dem "beruflichen Fortkommen förderlich ist",
so hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass in das Zeugnis folgende Abschlussklausel aufgenommen wird: "Für die weitere berufliche und private Zukunft wünschen wir alles Gute".