Arbeitslosengeld für Studentin vor Studienbeginn
onlineurteile.de - Wenn eine Studentin vor dem Fachhochschulstudium eine Ausbildung absolviert und im Ausbildungsbetrieb bis Ende August gearbeitet hat, das Studium an der Fachhochschule aber erst am Ende September beginnt, darf die Agentur für Arbeit ihren Antrag auf Arbeitslosengeld für die Zwischenzeit
nicht mit der Begründung ablehnen, dass eine Studentin dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht; vor dem Studienbeginn muss die Studentin trotz Einschreibung keine Vorlesungen hören, nicht für Klausuren lernen oder Praktika absolvieren; sie steht daher dem Arbeitsmarkt wie jeder andere Arbeitsuchende zur Verfügung.