Arbeitsunfähigkeit simuliert
onlineurteile.de - Der Bandscheibenvorfall im März 2002 war natürlich nicht simuliert. Doch danach versuchte ein Rechtsanwalt, mit immer neuen Attesten die Zeit der Arbeitsunfähigkeit so lange hinauszuzögern wie nur irgend möglich, um Leistungen von seiner Krankentagegeldversicherung zu kassieren. Im Juni schickte ihn der Versicherer schließlich zu einem seiner Vertragsärzte. Der teilte nach gründlicher Untersuchung mit, der Versicherungsnehmer sei keineswegs völlig arbeitsunfähig. Vergeblich forderte daraufhin der Versicherer vom Rechtsanwalt, diese Aussage mit einem Gegengutachten zu entkräften.
Danach zahlte das Unternehmen kein Krankentagegeld mehr und beauftragte einen Detektiv, dem Versicherungsnehmer auf den Zahn zu fühlen. Er meldete sich in der Kanzlei an und wurde dort vom Anwalt juristisch beraten. Mehrfach rief der Detektiv (als vorgeblicher Mandant) dort an, jedes Mal war der Rechtsanwalt anwesend. Als die Versicherung davon erfuhr, kündigte sie den Vertrag fristlos. Die Klage des Anwalts gegen die Kündigung blieb ohne Erfolg.
Wer dem Versicherer Arbeitsunfähigkeit melde und gleichzeitig seinen Beruf ausübe, wolle sich unrechtmäßig Versicherungsleistungen erschleichen, erklärte das Landgericht Karlsruhe (9 S 63/03). Die Detektei habe mehrere Stichproben gemacht und einmal auf telefonische Nachfrage in der Kanzlei sogar die Auskunft erhalten, dass der Anwalt auf Grund seines vollen Terminkalenders in der fraglichen Woche keine weiteren Termine wahrnehmen könne. Also sei der Versicherungsnehmer nicht etwa "zufällig mal" in der Kanzlei gewesen. Vielmehr sei er seiner beruflichen Tätigkeit im normalen Umfang nachgegangen. Angesichts einer solchen Vertragsverletzung sei eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.