Arbeitsunfall eines Lagerarbeiters
onlineurteile.de - Geld verdiente der Mann hauptberuflich als Lagerarbeiter, nebenbei bewirtschaftete er den elterlichen Bauernhof. Bei seiner gewerblichen Tätigkeit im Lager erlitt er mit dem Gabelstapler einen Unfall. Dabei verletzte sich der Nebenerwerbslandwirt und konnte vorübergehend seinen Hof nicht mehr versorgen.
Bei der Berufsgenossenschaft, der Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung, beantragte er Unterstützung. Ihm stehe wegen des Arbeitsunfalls nicht nur das Verletztengeld zu, meinte der Lagerarbeiter, die Berufsgenossenschaft müsse auch die Kosten für einen Betriebshelfer auf dem Bauernhof übernehmen.
Das lehnte die Berufsgenossenschaft ab. Zu Recht, wie das Landessozialgericht Bayern entschied (L 18 U 138/11). Anspruch auf Unterstützung im landwirtschaftlichen Betrieb habe der Versicherte nur, wenn ihm als Landwirt ein Arbeitsunfall widerfahre und er dadurch arbeitsunfähig werde.
Auch die landwirtschaftliche Krankenkasse sei für sein Problem nicht zuständig. Nur wenn einem Landwirt wegen einer Krankheit oder eines Unfalls Krankengeld von der landwirtschaftlichen Krankenkasse zustehe, dürfe ihm die Kasse "anstelle von Krankengeld" einen Betriebshelfer finanzieren.
Anspruch auf Krankengeld von der Kasse habe der Nebenerwerbslandwirt jedoch nicht, weil er keinen Arbeitsunfall im landwirtschaftlichen Betrieb erlitt. Also habe die Kasse vorschriftsmäßig gehandelt, als sie sich weigerte, ihm "anstelle von Krankengeld" einen Betriebshelfer zu genehmigen.