Arbeitsvertrag endet pünktlich zu den Ferien
onlineurteile.de - Die Lehrerin war nicht erbaut davon, dass sie sich pünktlich zu Beginn der Sommerferien arbeitslos melden musste. Ihr Vertrag an der hessischen Schule war genau auf ein Schuljahr befristet. Während unbefristet beschäftigte Lehrer auch während der Sommerferien ihr monatliches Gehalt bezogen, lebte die Frau in dieser Zeit von Arbeitslosengeld.
Das fand die Lehrerin ungerecht: Man müsse sie während der unterrichtsfreien Zeit bezahlen, forderte sie. Sie habe wie alle anderen Lehrer während der Unterrichtszeit mehr gearbeitet, als im Vertrag stand.
Das Bundesarbeitsgericht konnte jedoch keine Benachteiligung der befristet angestellten Lehrer erkennen (5 AZR 260/07). Auch unbefristet Angestellte bekämen keine Vergütung mehr für die Ferien, wenn sie aus dem Schuldienst ausschieden. Und für die Lehrer, deren Arbeitsverhältnis über das Ende des Schuljahres hinausgehe, gelte in der unterrichtsfreien Zeit (wenn auch eingeschränkte) Arbeitspflicht.