Arzt darf in seiner Praxis keine Produkte verkaufen

Hersteller eines Diät- und Ernährungsprogramms schlägt Medizinern wettbewerbswidriges Verhalten vor

onlineurteile.de - Die Internetwerbung war an das "Unternehmen Arztpraxis" gerichtet. Als "richtiger Partner für Sie auf dem Weg in die Zukunft" wollte ein Hersteller von Diät- und Ernährungsprodukten niedergelassene Ärzte dafür gewinnen, in ihrer Praxis als "kompetente Berater" für Abmagerungskuren und gesunde Ernährung aufzutreten. Das sei mit der freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit durchaus vereinbar, so der Werbetext. Auch mit Tipps zu steuerrechtlichen Aspekten des "Zusatzjobs" sparte der Produzent nicht.

Das rief eine Wettbewerbshüterin auf den Plan, die dem Unternehmer vorhielt, er verleite Mediziner dazu, gegen das Berufsrecht zu verstoßen. So sah es auch das Oberlandesgericht Frankfurt, das die Werbung verbot (6 U 111/04). Gewerbliche Tätigkeit außerhalb des Praxisbetriebs sei Medizinern nicht generell verboten. Ein niedergelassener Arzt dürfe jedoch das besondere Vertrauen in seinen Beruf nicht dazu missbrauchen, aus rein geschäftlichen Motiven in der Praxis Produkte zu vertreiben, die zur Behandlung der Patienten nicht notwendig seien.

Dies verletze die ärztliche Berufsordnung selbst dann, wenn der Mediziner die gewerbliche Diät- und Ernährungsberatung außerhalb der Sprechstundenzeiten abhalten würde. Darüber hinaus stellte Verkaufsberatung unlauteren Wettbewerb dar: Wenn viele Mediziner ihr Ansehen als Arzt ausnutzten, um Diät-Produkte zu empfehlen, könnte das die Konkurrenz auf dem einschlägigen Markt verfälschen. Genau dazu stifte der Diätprodukte-Hersteller die Ärzte (durch Werbeschreiben und Internetauftritte) bisher erfolgreich an. Nun wird sich das Unternehmen ein neues Werbekonzept einfallen lassen müssen.