Arzt stellt nach Unfall falsche Diagnose
onlineurteile.de - Der Bauarbeiter hatte starke Schmerzen, als er nach dem Verkehrsunfall ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Ein Arzt stellte eine schwere Halswirbelzerrung und eine Wirbelfraktur fest. Aus diesem Grund musste der Patient für mehrere Monate eine Halsstütze tragen und durfte sich kaum bewegen. Andernfalls drohte nach dieser Diagnose eine Querschnittslähmung. Bald plagten den Bauarbeiter auch noch Depressionen. Erst nach einem halben Jahr konnte er seine Arbeit auf der Baustelle wieder aufnehmen.
Im Prozess gegen den Unfallverursacher um Schadenersatz erlebte der Mann dann eine böse Überraschung. Das Gericht hatte ein Gutachten über den Zustand seiner Wirbelsäule erstellen lassen und der Sachverständige erklärte, es habe keinen Wirbelbruch gegeben. Der Arzt hatte sich geirrt. Steht mir nicht trotzdem Schadenersatz zu, fragte der Bauarbeiter - allein schon wegen der psychischen Qualen? Schließlich wäre er ohne den Unfall nicht zum Arzt gegangen ...
Ohne Wirbelfraktur kein Schadenersatz, entschied das Oberlandesgericht Hamm (6 U 185/04). Dass sich der Mediziner getäuscht habe, sei nicht dem Unfallverursacher anzulasten. Auch den psychischen Schaden könne man ihm nicht in die Schuhe schieben. Es treffe zwar zu, dass sich das Unfallopfer ohne den Unfall nicht zum Arzt begeben hätte. Dieser Zusammenhang zum anschließend eingetretenen Schaden sei aber doch eher zufällig. Für einen Anspruch auf Schadenersatz reiche das nicht aus.