Arzt will Theologiestudium von der Steuer absetzen

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Macht ein Facharzt für Nuklearmedizin in seiner Einkommensteuererklärung Ausgaben für ein Theologiestudium als Werbungskosten geltend, hat das Finanzamt dies zu Recht abgelehnt, weil kein ausreichend konkreter Zusammenhang zwischen Studium und beruflicher Tätigkeit besteht;

das ist zutreffend, obwohl der Mediziner schwerkranke Patienten behandelt und sie seelsorgerisch betreuen möchte; bei einem Theologiestudium sind nämlich seelsorgerische Aspekte nur von untergeordneter Bedeutung — die vom Steuerzahler angestrebten beruflichen Kompetenzen sind durch diese Fortbildung nicht zu erreichen.