Asbestverseuchte Atelierwohnung

Angst vor Lungenkrebs: Ex-Mieter verlangt von der Vermieterin Schmerzensgeld

onlineurteile.de - Herr Z bewohnte von 1990 bis 2005 eine Atelierwohnung in Dresden. In der Wohnung waren bei einer Renovierung vor der "Wende" Asbestplatten (Baufathermplatten) verbaut worden. Diese Platten setzen bei normaler Wohn-Beanspruchung kontinuierlich Asbestfasern frei. Daher waren die Räume mit dem Schadstoff belastet: Das Risiko, an Lungenkrebs oder anderen Lungenleiden zu erkranken, steigt umso mehr, je länger jemand diesem Staub ausgesetzt ist.

Ex-Mieter Z forderte von der Vermieterin Schmerzensgeld, weil die gebrauchsuntaugliche Wohnung seine Gesundheit beeinträchtigt habe — wenn auch (noch) nicht körperlich. Das Wissen um das erhöhte Risiko, schwer zu erkranken und früh zu sterben, belaste ihn psychisch. Das Landgericht Dresden bejahte einen Anspruch auf Schmerzensgeld und sprach Herrn Z 20.000 Euro zu (4 S 73/10).

Z habe lange Jahre im Wohn- und Arbeitsumfeld Asbeststaub eingeatmet. Deshalb müsse er nun in dem Bewusstsein leben, wahrscheinlich später bösartig zu erkranken und langes Siechtum zu erleiden. Die Angst davor sei sein Begleiter — das komme einer Verletzung seiner Gesundheit gleich, auch wenn noch kein Krebs diagnostiziert wurde. Die Vermieterin habe über das Asbestrisiko Bescheid gewusst, aber nichts unternommen.

Z selbst habe erstmals 1991 Verdacht geschöpft und ihr mitgeteilt, dass der Altbau asbestverseucht sei. Das wäre Grund genug gewesen, um die Baumaterialien untersuchen zu lassen. Später habe Z ein Gutachten nachgereicht. Zudem sei es allgemein bekannt gewesen, dass in den Neuen Bundesländern die Asbestproblematik gravierend war. Denn dort habe man früher besonders gefährliche Asbestprodukte wie Spritzasbest und nicht oberflächenbehandelte Platten eingesetzt.