Ast abgebrochen - Taxi demoliert

Zur Frage der kommunalen Haftung für Bruchschäden durch Bäume

onlineurteile.de - Ein Taxler parkte seinen Wagen am Straßenrand unter einer Linde. Als er das Taxi wieder abholen wollte, erwartete ihn eine böse Überraschung: Von dem riesigen Baum war ein Ast abgebrochen und hatte das Autodach demoliert. Rund 2.000 Euro kostete ihn die Reparatur, dafür forderte er Entschädigung von der Stadt: Die zuständige Behörde kontrolliere offenbar die Bäume nicht genau genug, kritisierte er. Bei der Stadt wies man jede Verantwortung für den Vorfall weit von sich: Wie vorgeschrieben, werde zwei Mal jährlich eine Sichtkontrolle aller Bäume durchgeführt. Ein halbes Jahr vor dem Astbruch habe es an der Linde keine sichtbaren Krankheitsanzeichen gegeben.

Dieser Behauptung widersprach das (von einem Experten beratene) Oberlandesgericht Hamm und verurteilte die Kommune zu Schadenersatz in voller Höhe (9 U 144/02). Weise ein Baum Indizien für besondere Bruchgefahr auf - z.B. trockene Belaubung, dürre Äste, Verletzungen, Pilzbefall -, müssten die städtischen Mitarbeiter eine eingehende fachmännische Untersuchung veranlassen. Bei der Linde habe es sogar mehrere Risikofaktoren gegeben, die man auch schon zum Zeitpunkt der letzten Sichtkontrolle hätte erkennen können.

Der Baum habe einen großen alten Stammschaden (150 cm lang und 30 - 40 cm breit), was mit hoher Wahrscheinlichkeit Fäule nach sich ziehe. Vor längerer Zeit sei an der Linde ein starker Ast gekappt worden: Auch an einer alten Wunde müsse typischerweise mit Fäule gerechnet werden. Ein weiterer Risikofaktor sei der "Druckzwiesel" an dem Baum: ein mehrstämmiger Baumstamm, bei dem die Teilstämme durch Äste quer zur Stammrichtung auf die Stämme Druck ausübten. Hätte man die Linde rechtzeitig fachmännisch untersucht, wären potenzielle Bruchstellen entdeckt und der Autoschaden vermieden worden.