Auch wenn die Versicherung auf günstigere Angebote verweist:

Kfz-Besitzer darf sein Auto von Markenwerkstatt reparieren lassen

onlineurteile.de - Er fand das ganz schön unverschämt: Zuerst hatte man ihm seinen schönen VW demoliert. Und dann fing die Kfz-Versicherung des Übeltäters auch noch zu feilschen an. 4.000 Euro sollte die Reparatur in der VW-Werkstatt kosten. Das gehe auch billiger, fand die Versicherung.

Sie nannte dem Unfallgeschädigten die Adresse eines Karosseriebetriebs, mit dem sie ständig zusammenarbeitete. Dort falle die Reparaturrechnung um 500 Euro geringer aus. Als der Autofahrer auf das Angebot nicht einging, zog die Versicherung bei der Schadensregulierung den Differenzbetrag einfach ab.

Das Amtsgericht Nürtingen entschied, dass sich der Autobesitzer nicht auf die billigere Werkstatt verweisen lassen muss (12 C 1392/06). Die Stundensätze der VW-Werkstatt seien völlig im Rahmen. Und auch wenn die Versicherung in einem Gutachten noch fünf weitere Werkstätten aufliste, die zu niedrigeren Preisen werkelten - sie seien eben nicht gleichwertig mit einer Markenwerkstatt.

Zudem handle es sich hier um Betriebe, die eng mit der Versicherung zusammenarbeiteten. Diese Firmen könnten es sich gar nicht leisten, den Gutachten der Versicherungsexperten zu den Reparaturkosten zu widersprechen.