Auf dem Oktoberfest von der Bank gefallen

In der Folge verletzt sich ein anderer Bierzeltbesucher am Zahn: 500 Euro Schmerzensgeld

onlineurteile.de - Wie in allen Bierzelten des Münchner Oktoberfestes ging es im Schottenhammel-Zelt hoch her. Und wie üblich standen auch im Oktober 2006 viele Besucher auf Tischen und Bänken, um zu schunkeln und zu singen. Im Trubel wurde eine auf der Bank tanzende Frau von einem vorbeigehenden Gast gestoßen und verlor das Gleichgewicht. Sie fiel auf einen hinter ihr sitzenden Festbesucher, der gerade aus dem Masskrug Bier trinken wollte. Durch den Aufprall der Frau stieß er gegen das Glas und verletzte sich an einem Zahn.

Als Entschädigung für den bizarren Unfall forderte der Mann 1.000 Euro Schmerzensgeld. Das sah die gefallene Schöne nun überhaupt nicht ein und ließ es auf einen Rechtsstreit ankommen: Sie könne doch nix dafür, wenn sie von der Bank geschubst werde, meinte die Frau. Doch das Amtsgericht München fand, auch im Bierzelt "habe man Verantwortung für sein Verhalten" (155 C 4107/07). Auch dort müsse man seine Umgebung im Blick haben, das Oktoberfest sei kein rechtsfreier Raum.

Wer zum Schunkeln oder Tanzen auf eine Sitzbank steige, riskiere es, das Gleichgewicht zu verlieren - entweder durch die eigene Bewegung oder durch Rempler von anderen Personen. Daher müsse die Frau für die Folgen ihres Sturzes haften. Verletzungen an den Zähnen seien äußerst schmerzhaft. Allerdings seien beim "Sturzopfer" keine Spätfolgen zu befürchten. Ein Schmerzensgeld von 500 Euro sei daher angemessen. Denn auch der Verletzte habe zu wenig auf seine Umgebung geachtet.