Auf dem städtischen Marktplatz gestürzt
onlineurteile.de - Erst vor wenigen Jahren hatte die Stadt ihren Marktplatz völlig neu gestaltet. Während der Platz mit hellen Platten belegt ist, ließ man rundherum eine umlaufende Stufenanlage errichten. Ihr Belag war dunkler. Die Stufenanlage steigt erst wenig an, mit nur drei bis vier Zentimeter hoch stehenden Kanten. An ihrer höchsten und breitesten Stelle endet sie in drei Treppenstufen. An einem Markttag stolperte eine Besucherin über eine drei Zentimeter hohe Kante und brach sich beim Sturz die Hand. Sie forderte von der Stadt 2.500 Euro Schmerzensgeld.
Immerhin 1.000 Euro sprach ihr das Oberlandesgericht Hamm zu, weil die Verantwortlichen der städtischen Baubehörde mit der scharfkantigen Erhebung eine Gefahrenquelle geschaffen hätten (9 U 143/05). Auf dem Marktplatz finde regelmäßig der Markt statt und das hätten die Planer der Stadt bedenken müssen. Wie Fotos belegten, könne man an Markttagen die Stufenanlage höchstens teilweise wahrnehmen. Dass Marktbesucher sich nicht ständig auf den Fußboden, sondern mehr auf die Auslagen der Stände konzentrierten, sei vorhersehbar.
Marktplätze seien deshalb - wie auch Fußgängerzonen - mit besonderer Sorgfalt zu planen und auszustatten. Die niedrige, unerwartete Stufe gehe, jedenfalls an der Stolperstelle, total in anderen optischen Eindrücken unter. Der verletzten Frau sei daher kein Mitverschulden anzurechnen.