Auf der Kliniktreppe verunglückt
onlineurteile.de - Eine Besucherin ging im Hauptgebäude einer Universitätsklinik von der ersten Etage ins Erdgeschoss hinunter. Da die Frau die letzte Stufe der Treppe übersah, stürzte sie und brach sich die Fußgelenke. Sie verklagte die Klinik auf Zahlung von Schmerzensgeld, weil die Treppe nicht verkehrssicher sei.
Die Treppe wurde 1938/1939 gebaut und hat auf beiden Seiten ein Geländer. Ihr Handlauf endet über der Mitte der letzten Stufe - und genau das hielt die verletzte Frau für sehr gefährlich. Ein Handlauf müsse die erste und die letzte Stufe überragen, meinte sie. Ihre Zahlungsklage gegen die Klinik scheiterte jedoch beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (19 U 29/07).
Die Klinik sei nicht verpflichtet, die alte Treppe nachzurüsten und den Handlauf zu verlängern, so das OLG. Die Treppe verstoße weder gegen Bauvorschriften, noch gegen irgendwelche Unfallverhütungsvorschriften. Wenn ein Handlauf über der letzten Stufe ende, sei dies ausreichend. Im Treppenhaus sei es auch nicht zu dunkel.
Wer die Treppe halbwegs konzentriert begehe, sehe schon an der Bodenbeschaffenheit, wo sie ende, erklärten die Richter nach einer Ortsbesichtigung. Die Treppe bestehe aus durchgängigem Terrazzo-ähnlichem Material, der Boden aus Fliesen mit Längs- und Querfugen. Die Verletzte habe selbst geschildert, sie habe die letzte Stufe übersehen und gedacht, sie sei schon im Erdgeschoss angekommen. Der Unfall sei allein auf die Unachtsamkeit der Frau zurückzuführen.