Auf eBay Hosen verkauft
onlineurteile.de - Über die Internetauktionsplattform eBay erstand Käufer A 10.000 neue Hosen für rund 20.000 Euro. Kaum war der Zuschlag erteilt und der Handel vermeintlich perfekt, teilte Verkäufer B dem Käufer mit, er könne leider nicht liefern. Nach einem Wasserschaden im Lager habe sein Bruder die Hosen bereits verkauft. Davon habe er, B, nichts gewusst und dafür sei er auch nicht verantwortlich.
Der Käufer hatte das Nachsehen und forderte Schadenersatz für den Gewinn, der ihm durch den Rückzieher entgangen war. Für 30.000 Euro hätte er die Hosen auf jeden Fall losschlagen können. Also schulde ihm der unzuverlässige B 10.000 Euro.
So sah es auch das Landgericht Coburg (14 O 298/12). B könne die Schuld an dem geplatzten Geschäft nicht einfach auf seinen Bruder schieben. Wenn er einen Kaufvertrag abschließe, sei der Verkäufer auch verpflichtet zu liefern. Sei das unmöglich, müsse er dafür einstehen: Verkäufer müssten ihren Geschäftsbetrieb so organisieren, dass sie Verträge erfüllen könnten. Geschäfte, die bestehenden Verträgen widersprächen, müssten unterbleiben.
Käufer A konnte einen Zeugen benennen, an den er die Hosen weiterverkaufen wollte. Der sagte aus, er habe dem A schon mehrfach größere Posten Ware abgekauft und hätte auch die 10.000 Hosen genommen. Also hätte A tatsächlich 10.000 Euro mit den Hosen verdient, lautete das Fazit des Landgerichts. Es verurteilte B dazu, die Summe zu ersetzen: Wer übers Internet Waren verkaufe und nicht liefern könne, müsse dem Käufer Schadenersatz leisten.