Auf Gehweg gestolpert
onlineurteile.de - Eine Fußgängerin stürzte auf einem Gehweg. Sie stolperte über eine zwei Zentimeter hohe Kante, die sich zwischen einem Asphaltbelag und einem Plattenbelag gebildet hatte, und verletzte sich am Knie. Anschließend wollte sie aus dem Unglück Kapital schlagen und forderte Schadenersatz von der Gemeinde.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hielt die Klage für unbegründet (1 U 153/01). Eine zwei Zentimeter hohe Kante sei nicht gefährlich, zumal sie am Übergang zwischen Asphalt und Platten gut zu sehen sei. Darauf könne sich jeder Fußgänger problemlos einstellen. Die Straßenverkehrsbehörde müsse nur Gefahrenstellen beseitigen (bzw. vor ihnen warnen), die auch für aufmerksame Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar seien. Fußgänger müssten auf Gehwegen mit Unebenheiten rechnen. Das Risiko, als Fußgänger zu stolpern, könne die Gemeinde ihren Bürgern nicht abnehmen, jedenfalls nicht mit zumutbarem Aufwand.