Auf glattem Weg gestürzt

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Rutscht ein Besucher auf schneebedecktem, glattem Zugangsweg vor einem Hauseingang aus, stürzt und bricht sich ein Bein, beweist diese Tatsache allein nicht, dass die Hauseigentümerin ihre Streupflicht vernachlässigt hat

— nach der Lebenserfahrung sind Unfälle durch Eis und Schneeglätte auch auf gestreuten Wegen nicht auszuschließen; auf Privatgrundstücken genügt ein geräumter und gestreuter Streifen von einem halben Meter Breite (so dass ihn eine Person begehen kann); hätte sich ein sorgfältiger Fußgänger auf das Risiko überfrierender Nässe einstellen und einen Sturz durch vorsichtiges Gehen vermeiden können, ist zumindest ein Mitverschulden des Verletzten anzunehmen.

Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg
Aktenzeichen: 10 U 44/11
Entscheidungsdatum: 11.05.2012
Urteilnummer: 52781a