Auf Rapssamen ausgerutscht

Auf einem landwirtschaftlichen Wirtschaftsweg muss man mit Ernteabfällen rechnen

onlineurteile.de - Im Sommer 2012 ging Frau M auf dem Land spazieren. Auf einem Flurbereinigungsweg lag — auf ca. zwei Quadratmetern Fläche — Rapssamen verstreut. Darauf rutschte die Spaziergängerin aus, stürzte und brach sich das Becken sowie eine Hand.

Sie beschuldigte Landwirt L, die Rapssamen verstreut zu haben. Andere Rapsfelder in der Nähe seien schon viel früher abgeerntet worden, er habe als letzter in der Umgebung Rapssamen transportiert. Danach hätte der Bauer den Weg reinigen müssen. Frau M forderte von L 8.000 Euro Schmerzensgeld.

Das Landgericht Coburg wies ihre Zahlungsklage ab (22 O 169/13). In der Nähe der Unfallstelle lägen einige Rapsfelder. Selbst wenn andere Felder schon Tage vorher abgeerntet wurden, belege das keineswegs, dass nur L die Samen verloren haben könne. Letztlich könne das aber auch offen bleiben. Denn L müsste für die Unfallfolgen selbst dann nicht haften, wenn die Samen von seinem Transporter gefallen wären.

Auf einem Feldweg oder Wirtschaftsweg für landwirtschaftliche Fahrzeuge gelten nicht die gleichen Anforderungen wie auf normalen Straßen. Landwirtschaftliche Anlieger seien nicht verpflichtet, die Wege zu reinigen, wenn sie verschmutzt seien. Mit Überresten landwirtschaftlicher Arbeiten bzw. Ernteabfällen müsse man auf solchen Wegen rechnen.

Landwirte müssten hier nur außergewöhnliche Hindernisse beseitigen. Eine gut erkennbare Fläche mit verstreutem Rapssamen sei aber kein außergewöhnliches Hindernis.