Auf verschneitem Gehweg ausgerutscht

Kommune "vergaß" beim Winterdienst "ihren" Bürgersteig: Schadenersatz

onlineurteile.de - Im November 1999 stürzte eine Frau auf einem schneeglatten Gehweg und brach sich den Fußknöchel. Der städtische Winterdienst war zwar an diesem Tag ab 6.30 früh unterwegs gewesen und hatte alle Straßen gestreut. Aber den Bürgersteig vor einem kommunalen Gebäude hatten die Mitarbeiter übersehen. Die verletzte Frau verklagte die Stadt auf Schadenersatz.

Weil die Kommune ihre Streupflicht verletzt habe, müsse sie die Behandlungskosten der Frau übernehmen, entschied das Oberlandesgericht Celle (19 U 16/02). Sie sei nicht nur für die Straßen verantwortlich: Wie jeder andere Anlieger auch müsse die Stadt die Gehwege vor ihren Grundstücken streuen. Bis 8 Uhr früh habe der städtische Winterdienst am Tag des Unfalls alle Fahrbahnen gestreut, auch die Straße vor dem fraglichen Gebäude. Für die Bediensteten der Stadt wäre es also ohne großen Zusatzaufwand möglich gewesen, den Bürgersteig begehbar zu machen.