Auffahrunfall auf der Autobahn
onlineurteile.de - Unternehmer X war mit seinem Kleintransporter auf (der rechten Fahrspur) einer Autobahn unterwegs. Plötzlich trat ein Defekt auf und der Motor "zog" nicht mehr. Abrupt verlangsamte sich die Geschwindigkeit des Wagens von 80 km/h auf 40 km/h. Der Fahrer des Lastwagens hinter ihm konnte nicht rechtzeitig bremsen und fuhr auf den Transporter auf. X forderte von der Haftpflichtversicherung des Lastwagenfahrers Schadenersatz für die Reparaturkosten.
Während das Landgericht entschied, beide Unfallbeteiligte müssten den Schaden zu jeweils 50 Prozent tragen, reduzierte das Oberlandesgericht Oldenburg die Mithaftung von X fast auf Null (4 U 16/11). Im Prinzip hafte bei einem Auffahrunfall der Auffahrende allein für den Schaden, betonte das Gericht.
Denn in der Regel verursache der Auffahrende den Unfall, weil er nicht aufpasste oder nicht den nötigen Sicherheitsabstand einhielt. Der sei gerade bei höherer Geschwindigkeit auf der Autobahn wichtig. Ein Mitverschulden des Vorausfahrenden komme nur in Frage, wenn er ohne triftigen Grund plötzlich stark bremste.
Im konkreten Fall sei X für das Abbremsen jedoch nicht verantwortlich, weil der Motor ohne sein Zutun infolge eines technischen Defekts bremste. Den Fahrer des Kleintransporters treffe allenfalls der Vorwurf, das Fahrzeug nicht sofort auf den Standstreifen gelenkt und die rechte Fahrspur verlassen zu haben. Das sei vielleicht nicht optimal gewesen - aber wer fahre in einer stressigen Notsituation schon optimal.