Auffahrunfall in der Waschanlage
onlineurteile.de - Zwei Autos in der Waschanlage, was soll da schon passieren? Nun, wer hartnäckig alle Warnschilder ignoriert, kann auch da eine Art Auffahrunfall verursachen — obwohl ein Förderband die Fahrzeuge automatisch durch die Waschstraße zieht.
Autofahrer F schaltete während des Waschvorgangs den Motor aus, obwohl vor der Waschstraße ein großes Schild darauf hinwies, die Fahrer müssten den Motor laufen lassen. Am Ende der Waschstraße blieb F mit dem Auto stehen. Dabei signalisierte dort ein weiteres Schild, die Fahrer müssten sofort losfahren, wenn die Lichtzeichenanlage auf "Grün" schalte.
Und so kam es, wie es kommen musste: Der nächste Wagen wurde vom Förderband auf den Wagen von F geschoben, an beiden Fahrzeugen entstanden Dellen. Erstaunlicherweise hielt Herr F den Besitzer des zweiten Fahrzeugs für "schuldig": Autofahrer S sei zu dicht aufgefahren, meinte er. F verklagte S und dessen Haftpflichtversicherung auf Schadenersatz für seine Reparaturkosten (984 Euro).
Herrn F stehe unter keinem denkbaren Gesichtspunkt Anspruch auf Schadenersatz zu, urteilte das Amtsgericht Köln (272 C 33/12). Haftpflichtversicherer müssten nur für Schäden aufkommen, die "beim Betrieb von Fahrzeugen" entstünden. In einer automatischen Waschstraße befänden sich Autos aber nicht im Betrieb. Vielmehr transportiere ein Förderband die Autos als passive Objekte durch die Waschanlage, das ginge ebenso gut ohne Motor.
Autofahrer S habe mit dem Vorgang überhaupt nichts zu tun: Kein Autofahrer könne den Ablauf der Dinge in der Waschanlage beeinflussen. Der Vorwurf, S sei zu dicht hinter dem Auto von F auf das Förderband gefahren, sei daher abwegig. Mitarbeiter der Waschanlage wiesen die Fahrzeuge ein. Die Kunden seien für den Abstand zwischen den Autos nicht verantwortlich.