Auffahrunfall provoziert

Kfz-Versicherung muss einen Schaden nicht übernehmen, wenn ihn der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeiführt

onlineurteile.de - Anscheinend waren die beiden Autofahrer schon vor der Kreuzung aneinander geraten. Jedenfalls zeigte Fahrer X dem Y den Stinkefinger. Da fackelte Y nicht lange. Gleich hinter der Kreuzung wechselte er auf die linke Fahrspur, scherte ganz knapp vor dem Wagen von X ein und stieg voll auf die Bremse. X konnte zwar gerade noch anhalten, doch die nachfolgenden Autofahrer prallten aufeinander. Den Polizeibeamten, die den Unfall aufnahmen, erklärte Y, er habe "diesen Typen zur Rede stellen wollen".

Der Halter des dritten Fahrzeugs verklagte Y auf Schadenersatz und bekam Recht. Doch er hatte Pech: Bei Y war nicht viel zu holen. Und dessen Kfz-Versicherung muss für den Unfall nicht geradestehen, wie das Oberlandesgericht Nürnberg entschied (2 U 2712/04). Wenn der Versicherungsnehmer einen Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführe, müsse der Versicherer den Schaden nicht regulieren.

Y habe auf eine Konfrontation in einer extremen, gänzlich unangemessenen Weise reagiert. Um X zu disziplinieren, habe er sein Auto von ca. 40 km/h abrupt bis zum Stand abgebremst - unkalkulierbar für alle anderen Autofahrer. Wer so handle, provoziere bewusst einen Auffahrunfall. Dass nicht X auf ihn auffuhr, sondern andere Autofahrer zusammenstießen, ändere nichts daran, dass Y den Auffahrunfall vorsätzlich verursacht habe. Da deshalb die Versicherung für den Unfallschaden nicht einspringen musste, ging der Unfallgeschädigte leer aus.