Auffahrunfall: Wer zahlt Privatgutachten?

Kfz-Versicherung vermutet fingierten Verkehrsunfall und beauftragt Sachverständigen

onlineurteile.de - Nach einem Auffahrunfall schien auf den ersten Blick alles sonnenklar zu sein: Der auffahrende Autofahrer M bekannte sich "schuldig" und meldete den Schaden seiner Kfz-Versicherung. Als ein Mitarbeiter der Versicherung das Auto des Geschädigten L besichtigte, kam es ihm aber so vor, als sei der Wagen schon vorher beschädigt gewesen. Da lag der Verdacht nahe, die "Unfallgegner" hätten sich abgesprochen.

Als dann L die Kfz-Versicherung auf Schadenersatz verklagte, beauftragte diese einen Kfz-Sachverständigen damit, das Auto zu untersuchen. So wollte sie ihren Verdacht belegen und der Zahlung entgehen. Und das gelang ihr auch, denn der Sachverständige konnte per Fotodokumentation nachweisen, dass die Schäden zum großen Teil identisch waren mit den Schäden aus einem früheren Unfall. Für die Vorschäden hatte L schon ein Mal "kassiert" - ohne sie reparieren zu lassen. Da der Auffahrunfall also tatsächlich "fingiert" war, ging L dieses Mal leer aus - und musste als Verlierer des Schadenersatzprozesses auch noch dessen Kosten übernehmen.

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ging es um die Frage, ob dazu auch die Kosten des privaten Gutachtens (569 DM) gehörten (1 W 16/01). Ausnahmsweise ja, antwortete das OLG. Nur mit Hilfe eines Sachverständigen habe die Versicherung entscheiden können, ob sie L auszahlen oder den Rechtsstreit ausfechten sollte. Man habe erst klären müssen, ob der Unfall manipuliert war: Der Nachweis betrügerischen Zusammenwirkens der Unfallbeteiligten sei sehr schwierig. Das Privatgutachten sei daher für die Versicherung notwendig gewesen, um ihr Recht durchzusetzen.