Augen-OP als Gewinn im Preisausschreiben
onlineurteile.de - Veranstaltet eine Klinikgruppe im Internet (Facebook) einen Wettbewerb, bei dem ein guter Werbeslogan für eine Augen-Operation gesucht wird ("Wir suchen den originellsten Spruch! Sende uns den besten Grund für eine LASIK und sahne eine iLASIK im Wert von 3000 Euro ab"), und lobt als Gewinn beim Preisausschreiben eine Laseroperation aus, ist das unzulässig,
weil es gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt; zum Schutz der Verbraucher darf außerhalb medizinischer Fachkreise nicht mit Gewinnspielen oder Preisausschreiben für medizinische Verfahren und Behandlungen geworben werden.