Augen-OP als Gewinn im Preisausschreiben

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Veranstaltet eine Klinikgruppe im Internet (Facebook) einen Wettbewerb, bei dem ein guter Werbeslogan für eine Augen-Operation gesucht wird ("Wir suchen den originellsten Spruch! … Sende uns den besten Grund für eine LASIK … und sahne eine iLASIK im Wert von 3000 Euro ab"), und lobt als Gewinn beim Preisausschreiben eine Laseroperation aus, ist das unzulässig,

weil es gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt; zum Schutz der Verbraucher darf außerhalb medizinischer Fachkreise nicht mit Gewinnspielen oder Preisausschreiben für medizinische Verfahren und Behandlungen geworben werden.