Aus Dünenland wurde Meeresstrand
onlineurteile.de - Seit 1999 war im Grundbuch von Hörnum - auf der Insel Sylt - ein Grundstück in den Dünen als Privateigentum einer Firma eingetragen. Bei einer Überprüfung der Inselküsten stellte das Katasteramt fest, dass einige frühere Dünengrundstücke durch Flut und Stürme in der Nordsee untergegangen oder zu Meeresstrand geworden waren. So auch das fragliche Flurstück am Strand, das deshalb aus dem "Grundbuch ausgebucht" wurde. Dagegen legte die Grundstückseigentümerin Beschwerde ein und bekam Recht.
Von der naturbedingten Umwandlung von Dünenland in Meeresstrand bleibe das Privateigentum an dieser Fläche unberührt, entschied das Oberlandesgericht Schleswig (2 W 164/02). Das Wohl der Allgemeinheit erfordere es nicht, dem Privateigentümer in so einem Fall die Verfügung über sein Grundstück zu entziehen. Zwar sollten Meeresstrände grundsätzlich für die Allgemeinheit zugänglich sein. Das sei aber schon dadurch gewährleistet, dass Meeresstrände den Auflagen des Landesnaturschutzgesetzes unterlägen. Die Löschung im Grundbuch müsse daher rückgängig gemacht werden.