Ausbildung für Angestellte finanziert
onlineurteile.de - Eine Diplom-Ingenieurin wurde 1990 "Bürovorsteherin" bei einem Steuerberater. Mit ihrem Chef schloss sie im Jahr 1992 einen Gesellschaftsvertrag: Sobald sie als Steuerberaterin zugelassen würde, sollte die Frau das Steuerberaterbüro mit ihm gemeinsam betreiben. Der Steuerberater übernahm die Kosten ihrer Ausbildung und stellte sie zeitweise von der Arbeit frei. Während der Prüfungszeit schied die Angestellte wegen Krankheit aus dem Büro aus. Als sie nach bestandener Prüfung nicht zurückkehrte, kündigte der Steuerberater den Gesellschaftsvertrag. Einige Zeit später eröffnete die Frau - mittlerweile als Steuerberaterin zugelassen - ein eigenes Büro.
Dieses Verhalten kann sie teuer zu stehen kommen. Denn ihr früherer Chef rechnete nach und forderte von ihr die stolze Summe von 371.922 DM. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs hat er Anspruch auf Entschädigung (II ZR 250/01). Die Bundesrichter betonten zwar, die Angestellte habe den Arbeitsvertrag jederzeit kündigen dürfen. Der Steuerberater könne aber die Ausbildungskosten zurückfordern, weil sich die frühere Mitarbeiterin "ungerechtfertigt bereichert" habe. Ihr Ex-Chef habe sie, ohne dazu verpflichtet gewesen zu sein, während der Lehrgänge von der Arbeit freigestellt, alle Kosten übernommen (inkl. Unterkunft, Verpflegung und Fahrten) und für sie sogar eine Wohnung gemietet. Für die Begünstigte sei klar gewesen, dass der Steuerberater damit den Zweck verfolgte, mit ihr als Gesellschafterin eine Steuerberatungssozietät zu gründen. Dies habe sie ohne nachvollziehbare Gründe vereitelt. (Das Oberlandesgericht muss nun nacharbeiten und prüfen, in welchem Umfang die Ausbildungskosten zu erstatten sind.)