Ausbildungsplatz durch Spenden finanziert
onlineurteile.de - Um zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen, hat der Verband der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie (VBM) einen gemeinnützigen Verein gegründet. Der Verein lässt in Betrieben seiner Mitglieder (d.h. Unternehmen der bayerischen Metall- und Elektroindustrie) berufspraktische Ausbildung durchführen. Diese wird durch Spenden des Verbandes und Beiträge der Vereinsmitglieder finanziert. Als überbetrieblicher Verein ist der Verein des VBM nicht an Tarifverträge gebunden.
Ein junger Mann, der mit dem Verein einen Ausbildungsvertrag im Ausbildungsberuf Industriemechaniker abgeschlossen hatte, bekam eine geringere Ausbildungsvergütung, als der Tarifvertrag für die Metallindustrie vorsah. Sie lag bei 72 Prozent der tariflichen Ausbildungsvergütung. Der "Azubi" hielt das für rechtswidrig: Laut Berufsbildungsgesetz stehe jedem Auszubildenden eine "angemessene Ausbildungsvergütung" zu.
Bis hin zum Bundesarbeitsgericht (BAG) kämpfte der Metaller um eine höhere Ausbildungsvergütung - ohne Erfolg (6 AZR 191/02). Sein Ausbildungsplatz sei durch Spenden finanziert, so das BAG, damit wollten die Mitglieder des Vereins Jugendlichen zu einem Ausbildungsplatz verhelfen, die ansonsten arbeitslos wären. In ihrem Interesse werde die Ausbildung durchgeführt, die Leistungen der Auszubildenden würden nicht kommerziell verwertet. In diesem Sonderfall sei es nicht allein nach dem Tarifvertrag zu beurteilen, ob die monatliche Vergütung "angemessen" sei: Die Summe müsse nur "fühlbar zu den Lebenshaltungskosten" des Auszubildenden beitragen. Und das treffe doch wohl zu, befand das BAG.