Ausgebremst

Schülerin stürzt beim Inline-Skating-Unterricht

onlineurteile.de - Schon in der ersten Stunde des Inline-Skating-Unterrichts hatten die Schüler das Dreh-Bremsmanöver geübt. In der zweiten Stunde wurde das Training auf einem Parkplatz fortgesetzt. Noch ein Mal machte der Lehrer das richtige Bremsen vor, doch einer der Schülerinnen misslang das Manöver gründlich. Die 55-jährige Frau stürzte und verletzte sich so schwer am Knie, dass ein Krankenwagen sie in die Klinik bringen musste. Später verlangte sie vom Inhaber der Sportschule Schadenersatz - ohne Erfolg.

Das Oberlandesgericht Celle fand, der Lehrer habe sich nichts vorzuwerfen (9 U 214/02). Er habe mit dem Unterrichtsprogramm die Anfänger keineswegs überfordert, betonten die Richter und verwiesen auf "eigene Sachkunde". Bereits in der ersten Stunde habe der Lehrer angefangen, das Bremsen zu üben. Vor Hindernissen anhalten zu können, gehöre zu den elementaren Kenntnissen und Fähigkeiten beim Inline-Skaten - vergleichbar dem Stemmbogen beim Skilaufen - und sei frühzeitig zu unterrichten. Auch das Übungsgelände sei entgegen den Behauptungen der verletzten Schülerin durchaus zum Skaten geeignet.

Inline-Skating gehöre eben zu den verletzungsträchtigen Sportarten, und durch das Alter der Schülerin steige noch die Gefahr. Da sie das Risiko freiwillig eingegangen sei, müsse die Frau nun die Folgen in Kauf nehmen.