Ausgerutscht: Unfallversicherung soll für Rückenleiden zahlen
onlineurteile.de - Der Lastwagenfahrer wurde vom Pech verfolgt. Kaum von einer Bandscheibenoperation genesen, rutschte der Mann mit der Mülltüte in der Hand auf der Treppe aus und landete sehr unsanft mit dem Gesäß auf den Stufen. Seiner Unfallversicherung teilte er mit, er könne unfallbedingt keine Lasten mehr tragen, nur noch eine halbe Stunde sitzen und keinen Sport mehr treiben. Zu 100 Prozent sei er nun invalide, 50 Prozent stammten von dem Sturz. Seine Unfallversicherung lehnte jedoch Invaliditätsleistungen ab.
Beim Oberlandesgericht Koblenz bekam der Mann keinen besseren Bescheid (10 U 1131/02). Die Richter verwiesen auf das langjährige Wirbelsäulenleiden des Versicherungsnehmers, der mehrfach an der Lendenwirbelsäule operiert worden war: Sein jetziger Zustand sei keine Folge des Unfalls. Noch während des Heilungsprozesses nach der letzten Bandscheibenoperation sei er gestürzt. Nach den Feststellungen eines medizinischen Sachverständigen habe er sich dabei allenfalls die Wirbelsäule gestaucht, nicht aber den Bandscheibenfaserring zerrissen. Denn eine Längsstauchung könne keinen Schaden an den Bandscheiben verursachen. Der Sturz habe seine angegriffene Gesundheit höchstens sechs Wochen lang verschlechtert.