Ausschnitt eines Stadtplans ...
onlineurteile.de - Die Inhaberin eines Gästehauses hatte sich im Frühjahr 2007 eine Website einrichten lassen. Auf der Homepage eines kartographischen Verlags, der Stadtpläne und Landkreiskarten herstellt, kopierte die Frau den Ausschnitt eines Stadtplans: Er zeigte die Umgebung ihres Gästehauses. Diesen Ausschnitt stellte sie als Anfahrtsskizze auf ihre Website.
Obwohl der Verlag auf seiner Internetseite auf das Urheberrecht hinwies, kam die Pensionswirtin nicht auf die Idee, für die Kopie eine Genehmigung einzuholen. Als der Verlag bemerkte, dass einmal mehr jemand sein Urheberrecht verletzte, forderte er Unterlassung und Schadenersatz von 650 Euro. Die Inhaberin des Gästehauses gab eine Unterlassungserklärung ab, zahlte aber nur 238 Euro.
Der Verlag verlangte von ihr den Differenzbetrag und das Amtsgericht München gab seiner Zahlungsklage statt (161 C 8713/09). Nur wer dafür angemessene Lizenzgebühr bezahle, dürfte Kartenausschnitte im Internet als Anfahrtsskizze einstellen, so die Amtsrichterin. Auf dem Markt würden für vergleichbare Kartenausschnitte Preise zwischen 675 Euro und 820 Euro erzielt. Daher sei eine Gebühr von 650 Euro durchaus angemessen.
Möglicherweise existierten auch günstigere Angebote, doch: Wer das Urheberrecht eines anderen verletze, habe keinen Anspruch darauf, dass bei der nachträglichen Berechnung der Lizenzgebühr das billigste Angebot zugrunde gelegt werde. Angesichts der Qualität des Kartenmaterials sei die Gebühr jedenfalls vernünftig.