Auszubildender auf Abwegen
onlineurteile.de - Bei einem Finanzdienstleistungsunternehmen machte der junge Mann eine Lehre als Versicherungskaufmann. Im Rahmen seiner Berufsausbildung besuchte er Kunden des Arbeitgebers, nahm Anträge für Versicherungen auf und leitete diese ans Unternehmen weiter. Nach zweieinhalb Jahren erhielt der Arbeitgeber Hinweise darauf, dass der Auszubildende Versicherungsverträge für Versicherungsunternehmen vermittelte, mit denen der Arbeitgeber geschäftlich nicht zusammenarbeitete.
Das Ausbildungsverhältnis wurde bald darauf auf Wunsch des Auszubildenden beendet. Wieder einige Monate später eröffnete der frischgebackene Versicherungskaufmann eine Generalvertretung für ein Konkurrenzunternehmen. Nun verklagte ihn der frühere Arbeitgeber auf Schadenersatz: Die Versicherungsverträge, die der Auszubildende für "fremde" Versicherungsunternehmen vermittelt habe (über 30 an der Zahl), hätten ihm Provisionen in Höhe von 10.716 Euro eingebracht. Diese Summe schulde er dem ehemaligen Arbeitgeber.
So sah es auch das Bundesarbeitsgericht (10 AZR 439/05). Arbeitnehmer müssten während der Dauer des Arbeitsverhältnisses jeden Wettbewerb zu Lasten ihrer Arbeitgeber unterlassen. Das gehöre zu den Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Dieses "Wettbewerbsverbot" gelte in gleicher Weise für Auszubildende während der Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses. Die Summe, die der Versicherungskaufmann unter Verstoß gegen diesen Grundsatz kassiert habe, müsse er dem Finanzdienstleister ersetzen.