Auto als Mordwerkzeug

Ein Fahrzeug kann zum "gemeingefährlichen Mittel" werden

onlineurteile.de - Nicht gerade fröhlich endete für den Mann die Abschlussfeier seines Fußballvereins. Nachdem er am Tisch eingeschlafen war, schnitten ihm seine Kumpel ein Büschel Haare ab. Dass sich der Fußballfan über den rüden Scherz ärgern würde, war allen klar. Doch mit dem Ausmaß seines Wutausbruchs nach dem Aufwachen hatte niemand gerechnet. Er geriet völlig außer Kontrolle, sprang in sein Auto und raste auf die Autobahn - in Gegenrichtung und ohne Scheinwerfer bei völliger Dunkelheit.

Der entgegenkommende Fahrer hatte keine Chance, mit seinem Wagen auszuweichen. Bei dem Zusammenprall starben drei der sechs Insassen. Vor Gericht sagte der Amokfahrer später, er habe auf diese Weise seine Wut abreagieren wollen. Ja, einen Unfall wollte er provozieren, aber nicht, um jemanden umzubringen. Er habe sterben wollen. Die Richter verurteilten ihn trotzdem wegen Mordes. Auch der Bundesgerichtshof sah hier das Mordmerkmal "Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln" erfüllt (4 StR 594/05).

Rücksichtslos und unberechenbar für alle anderen Verkehrsteilnehmer sei der Angeklagte im Dunkeln in den Gegenverkehr gerast. Wie viele Menschen er so verletzte und tötete, sei für ihn nicht beherrschbar gewesen. Der Angeklagte habe es zwar nicht direkt darauf angelegt, andere Menschen zu töten. Aber als Amokfahrer setze er eine unbestimmte Zahl von Personen großer Gefahr aus, ohne das Ausmaß der Gefahr steuern zu können. In so einer Situation werde ein Auto - das seiner Natur nach nicht gemeingefährlich sei - zu einem "gemeingefährlichen Mittel".