Auto auf schrägem Flussufer abgestellt ...

Kaskoversicherung weigert sich, den Schaden zu regulieren

onlineurteile.de - Der Mann hatte sein Fahrzeug auf einer stark abschüssigen Stelle des Rheinufers abgestellt. Als einzige Sicherungsmaßnahme zog er die Handbremse an - und das nicht einmal voll, wie sich später herausstellte. Es kam, wie es kommen musste: Das Auto rollte in den Fluss. Nun sollte die Kaskoversicherung für den Schaden aufkommen, doch das Unternehmen winkte ab.

Eine Klage des Fahrzeugeigentümers gegen die Versicherung blieb erfolglos, denn das Oberlandesgericht Hamburg warf ihm grobe Fahrlässigkeit vor (14 U 112/04). Jedem Autofahrer müsse klar sein, dass es unmittelbar am Fluss an einer abschüssigen Rampe nicht genüge, die Handbremse leicht anzuziehen. Richtig wäre es gewesen, die Handbremse stramm anzuziehen, einen Gang einzulegen und die Lenkung seitlich einzuschlagen. So etwas lerne man schon in der Fahrschule, meinten die Richter. Da der Versicherungsnehmer den Unfall geradezu provoziert habe, müsse der Versicherer für den Schaden nicht einstehen.