Auto fährt zum Linksabbiegen nach rechts
onlineurteile.de - Eine Autofahrerin wollte nach links in einen Weg abbiegen. Sie fuhr langsamer, dann lenkte sie den Wagen aus unerfindlichen Gründen erst einmal nach rechts, fuhr auf eine Bushaltestelle auf der rechten Seite zu. Erst als sie endgültig zum Abbiegen ansetzte, setzte sie den linken Blinker. In diesem Moment war aber das nachfolgende Auto schon am Überholen - es krachte. Der Auffahrer verklagte die Autofahrerin auf Schadenersatz.
Im Prozess ging es vor allem um die Frage, ob den Überholer ein Mitverschulden an dem Verkehrsunfall trifft. Die Richter des Oberlandesgerichts Celle verneinten dies (14 U 108/04). Angesichts der höchst eigentümlichen Fahrweise der Frau habe der nachfolgende Fahrer annehmen müssen, der Wagen vor ihm werde wohl (verbotenerweise!) kurz auf der Busspur anhalten, um jemanden aussteigen zu lassen. Keinesfalls habe der Fahrer damit rechnen müssen, dass der Wagen nach links schwenken würde.
Die Autofahrerin dagegen habe sich unvorsichtig und grob fahrlässig verhalten. Denn sie habe weder rechtzeitig den Blinker gesetzt, um das Abbiegen anzukündigen, noch in den Rückspiegel geschaut, bevor sie abbog. Daher hafte die Autofahrerin in voller Höhe für den Schaden des Unfallgegners.