Auto-Klimaanlage lahmgelegt

Streit um Garantie: Halter für Getränkebecher falsch angebracht

onlineurteile.de - Eine Auto-Klimaanlage gab ihren Geist auf: Einige Druckknöpfe ließen sich nicht mehr bedienen. Offensichtlich war aus Getränkebechern Flüssigkeit übergeschwappt und hatte die Bedienknöpfe der Klimaanlage verklebt. Die Anlage wurde ausgetauscht, was 712,25 Euro kostete. Da für das Auto Garantie durch einen Schutzbrief vom Hersteller bestand, stellte die Werkstatt beim Autohersteller Garantieantrag. Das Unternehmen lehnte jedoch ab. Der Autobesitzer zahlte die Summe und verklagte den Hersteller auf Kostenersatz.

Beim Landgericht Köln setzte er sich durch (10 S 273/04). Der Hersteller habe den Wagen mit zwei ausziehbaren Haltern für Getränkebecher ausge-stattet, die sich direkt über dem Bedienteil der Klimaanlage befänden. Das stelle einen Konstruktionsfehler dar, erklärte das Landgericht, der zum Defekt der Klimaanlage geführt habe.

Selbst bei vorsichtiger Fahrweise sei es im Auto nicht zu vermeiden, dass Flüssigkeit heruntertropfe. Unter dem Becherhalter dürften daher keine empfindlichen Bedienteile angebracht werden. Mitschuld wäre dem Fahrer höchstens dann anzukreiden, wenn er auf dieses Problem ausdrücklich hingewiesen worden wäre und den Rat erhalten hätte, im Auto nur Becher mit Deckel zu verwenden. Das sei jedoch nicht geschehen.