Auto rutschte auf glattem Schnee weg
onlineurteile.de - Auf einer Wiese vor der Stadt lag ein Gewerbegebiet mit Großkinokomplex, Restaurants und großem Parkplatz. An der Straßeneinmündung zu diesem Parkplatz bremste ein Autofahrer, der hier einbiegen wollte, vergeblich: Sein Wagen rutschte auf spiegelglatter Fahrbahn einfach weiter und stieß gegen ein parkendes Fahrzeug. Auf der Straße lag eine Schneedecke von etwa zehn Zentimetern. Der Autofahrer verklagte das Bundesland auf Schadenersatz: Die Straßenverkehrsbehörde habe ihre Pflichten verletzt, meinte er, denn die Straße sei nicht gestreut gewesen.
Außerhalb geschlossener Ortschaften müsse nur an besonders gefährlichen Stellen geräumt und gestreut werden, erklärte ihm das Oberlandesgericht Braunschweig (3 U 42/05). Gefährlich seien Straßen, deren Anlage die Bildung von Glatteis begünstige. Das gelte vor allem, wenn das Risiko (auch für aufmerksame Autofahrer) schlecht erkennbar sei.
Der Straßenabschnitt vor dem Gewerbegebiet sei zwar glatt gewesen, dies habe man aber gut erkennen können: In der Einfahrt eines Parkplatzes bremsten naturgemäß ständig Autos und rollten wieder an. Autofahrer müssten damit rechnen, dass es in diesem Bereich spiegelglatt sein könne. Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssten Verkehrsteilnehmer besonders aufpassen und ihre Fahrweise den schwierigen Bedingungen anpassen.