Auto unversperrt vor dem Haus stehen lassen ...
onlineurteile.de - Ob der Honda wirklich geklaut wurde oder (wegen nicht angezogener Handbremse) auf der abschüssigen Straße von selbst losgerollt war, konnte später nicht mehr geklärt werden. Der Autobesitzer hatte mit seiner Ehefrau kurz die Eltern besucht. Vor dem Elternhaus stellte er das Auto auf dem Bürgersteig ab, ohne es abzuschließen. Das mache er immer so, erklärte der Mann hinterher, denn "hier passiere doch nichts".
Dieses Mal allerdings schon: Wenige Minuten nach seiner Ankunft rief die Mutter bei der Polizei an und meldete, das Auto sei verschwunden, wahrscheinlich gestohlen. Fest steht: Der Wagen bewegte sich die Straße hinunter, streifte eine Mülltonne sowie einen Baum und strandete schließlich an einer Gartenmauer. Als die Polizei eintraf, war der Autobesitzer schon da. Der Honda wies keine Einbruchsspuren auf, alle Autoschlüssel waren vorhanden.
Ein Diebstahl sei nicht bewiesen, so der Kfz-Versicherer. Außerdem habe der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt, weil er den Wagen nicht abgesperrt habe. Vergeblich forderte der Autobesitzer von der Vollkaskoversicherung Ersatz für die Reparaturkosten (4.598 Euro). Doch seine Klage hatte Erfolg: Auch wenn der behauptete Diebstahl nicht belegt sei, so das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken, müsse die Vollkaskoversicherung den Schaden übernehmen (5 U 238/07).
Begründung: Die Versicherungsfälle Unfall und Diebstahl stünden in der Fahrzeugversicherung selbständig und gleichwertig nebeneinander. Wie auch immer der Wagen in Bewegung gesetzt wurde, in jedem Fall handle es sich um einen versicherten Unfall, entschied das OLG. Grobe Fahrlässigkeit müsse sich der Versicherungsnehmer auch nicht vorwerfen lassen. Schließlich habe er den Wagen nicht inmitten einer belebten Einkaufsstraße in einer Großstadt offen stehen lassen.
In dem ruhigen, dörflich geprägten Wohngebiet sei die Diebstahlsgefahr extrem gering. Außerdem sei der Autofahrer in der Nähe geblieben. Er habe sich im Elternhaus nur kurz aufgehalten und vom Haus aus jederzeit den Wagen draußen sehen können. Wer in so einer Situation den Wagen nicht zusperre, erhöhe das Risiko eines Versicherungsfalles nur mäßig.