Auto vor dem Seniorenheim geklaut

Wer den Autoschlüssel am Arbeitsplatz unbeaufsichtigt lässt, handelt grob fahrlässig

onlineurteile.de - Die Altenpflegerin hatte abends Dienst und parkte ihr Auto wie immer vor dem Seniorenheim. Obwohl Frau L einen abschließbaren Spind für ihre Sachen hatte, stellte sie ihren Korb in einen offenen Aufenthaltsraum im zweiten Stock. In diesen Korb legte sie auch den Autoschlüssel. Kurz vor 21 Uhr setzte Frau L die Arbeit in einem anderen Stockwerk fort.

Nach 21 Uhr stahl eine unbekannte Person mit dem Fahrzeugschlüssel ihren Wagen, der später erheblich beschädigt aufgefunden wurde. Der Schaden belief sich auf etwa 7.000 Euro. Die nächste böse Überraschung folgte bald — die Teilkaskoversicherung ersetzte nur die Hälfte der Summe.

Zu Recht, wie das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschied: Es wies die Zahlungsklage von Frau L gegen den Versicherer ab (10 U 1292/11). Da sich die Versicherungsnehmerin äußerst leichtsinnig verhalten habe, sei es gerechtfertigt, die Versicherungsleistung um die Hälfte zu kürzen, so das OLG. Autobesitzer müssten ihre Schlüssel sorgfältig aufbewahren und den Zugriff fremder Personen verhindern.

Auch der Umstand, dass es am Abend passiert sei und die offizielle Besuchszeit im Seniorenheim schon zu Ende war, führe nicht zu einer für Frau L günstigeren Bewertung. Denn sie habe gewusst, dass die Eingangstür bis mindestens 21 Uhr offen stand.

Also hatten Bewohner des Heims, Mitarbeiter und Besucher freien Zugriff auf den Schlüssel in dem unverschlossenen Aufenthaltsraum. Dabei habe die Versicherungsnehmerin im Heim einen Spind und einen abschließbaren Personalraum zur Verfügung, wo sie den Schlüssel ohne weiteres sicher hätte verwahren können.