Autodiebe manipulierten Schlüssel

Einem Kaufinteressenten Autoschlüssel unbeaufsichtigt zu überlassen, ist grob fahrlässig

onlineurteile.de - Im Sommer 2010 verteilte die Polizeiinspektion Neubrandenburg eine Warnmeldung an alle Autohändler der Umgebung. Der Anlass: Bei mehreren Fahrzeugdiebstählen in der Region waren Personen aus Osteuropa als Kaufinteressenten aufgetreten und hatten den Diebstahl vorbereitet, indem sie die Transponder der Fahrzeugschlüssel austauschten. (Transponder: der Funkkontakt im Schlüssel, der mit dem Auto "kommuniziert", um es zu öffnen und zu schließen)

Die Warnung lautete: "Für den Fall, dass durch ausländische Personen Kaufinteresse an Pkw bekundet wird und bei der Besichtigung des Fahrzeugs darauf bestanden wird, den Motor laufen zu lassen, informieren Sie bitte … die örtliche Polizeidienststelle … Geben Sie keinen Fahrzeugschlüssel aus der Hand. Stecken Sie den Fahrzeugschlüssel selbst in das Zündschloss und beobachten Sie die Personen genau, um einen Austausch eines Transponders unmöglich zu machen."

Im Januar 2012 erschienen zwei Männer ausländischer Herkunft im Autohaus Z, die sich für einen gebrauchten Nissan Pathfinder interessierten und sich als Fahrzeughändler ausgaben. Ein Verkäufer holte die Schlüssel, die beide an einem Schlüsselbund hingen, und startete den Motor. Einer der Männer gab an, er wolle den Motor sehen. Daraufhin ging der Verkäufer mit ihm nach vorne zum Motorraum.

Der andere Mann setzte sich ins Auto — angeblich, um einen Blick in die Bordmappe zu werfen. Nach dem Ende der Besichtigung zog der Verkäufer den Autoschlüssel wieder ab und verschloss das Fahrzeug. Am nächsten Tag war der Wagen verschwunden. Vergeblich verlangte das Autohaus Z Schadenersatz von der Diebstahlversicherung.

Die Zahlungsklage des Händlers scheiterte beim Landgericht Neubrandenburg (2 O 8/12). Der Autohändler müsse sich das grob fahrlässige Handeln seines Verkäufers zurechnen lassen, so das Landgericht. Hier sei der Versicherer ausnahmsweise berechtigt, die Leistung auf Null zu kürzen.

Wie alle Autohäuser in der Umgebung habe auch Händler Z die Warnmeldung der Polizei erhalten und an seine Verkäufer weitergegeben. Ausdrücklich habe die Polizei vor Manipulationen am Fahrzeugschlüssel gewarnt, speziell vor dem Austausch von Transpondern, und dazu geraten, Schlüssel nicht aus den Augen zu lassen.

Der Verkäufer habe diese Hinweise ignoriert und einen der Täter mit beiden Fahrzeugschlüsseln im Wagen allein gelassen. Bei einer Autobesichtigung durch Kunden immer nur einen Schlüssel zu benutzen, wäre ja wohl die mindeste Vorsichtsmaßnahme gewesen. Anschließend hätte der Verkäufer die beiden Schlüssel vergleichen können, dann wäre ein ausgetauschter Schlüsselbart sofort aufgefallen.

Wer so leichtsinnig agiere, lade die Täter geradezu zum Diebstahl ein — und verliere den Versicherungsschutz.

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