Autofahrer drehte Raservideos von sich selbst

Zu Recht wurde ihm deswegen der Führerschein entzogen

onlineurteile.de - Die Polizei führte gegen einen Mann strafrechtliche Ermittlungen durch, durchsuchte seine Wohnung und beschlagnahmte den Computer. Darauf fanden die Beamten etwas, wonach sie gar nicht gesucht hatten: Videos von Autofahrten. Der Mann hatte sich regelmäßig Sportwagen geliehen, damit rasante Spritztouren unternommen und sich bzw. seine Begleiter dabei gefilmt.

Auf einem war zu sehen, wie seine Begleiter Eier auf Passanten warfen. Andere Aufnahmen zeigten, wie der Autofahrer mit ca. 180 km/h durch die Innenstadt raste. Mehrmals wendete er in Einbahnstraßen und fuhr in Höllentempo entgegen der Fahrtrichtung davon. Diese Fundstücke leitete die Polizei an die Fahrerlaubnisbehörde weiter, die dem Verkehrssünder wegen fehlender charakterlicher Eignung für die Teilnahme am Straßenverkehr den Führerschein abknöpfte.

Gegen diese Sanktion wollte der Autofahrer klagen. Doch eine ausführliche Erörterung der Sachlage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen belehrte ihn eines Besseren. Allein seine Wendemanöver in Einbahnstraßen würden sein Flensburger Punktekonto um mindestens 40 Punkte bereichern, erklärte ihm der Richter. Auch Fahrten, die möglicherweise zu lange zurücklägen, um noch als Ordnungswidrigkeit geahndet zu werden, seien dennoch zu berücksichtigen, wenn es um die Fahrerlaubnis gehe.

Das Gericht empfahl dem Verkehrsrowdy eine verkehrspsychologische Therapie. Um die Chance, den Führerschein nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zurückzubekommen, nicht auch noch durch ein rechtskräftiges Urteil gegen sich zu schmälern, nahm er die Klage zurück.