Autofahrerin ausgebremst

Nicht jeder Verstoß gegen Verkehrsvorschriften

onlineurteile.de - ist ein "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr"

gri - "Mit 80 km/h hat ein Wagen auf der linken Fahrspur nichts verloren" - so oder so ähnlich dachte wohl ein Autofahrer auf der rechten Fahrspur einer Bundesautobahn. Denn links neben ihm "trödelte" eine Autofahrerin mit 80 bis 90 km/h "herum". Der Autofahrer glaubte, ihr eine Lehre erteilen zu müssen: Plötzlich blinkte er und zog sofort - knapp vor dem anderen Wagen - sein Auto auf die linke Spur. So zwang er die Fahrerin, abrupt abzubremsen. Dann wechselte der Mann wieder nach rechts. Kurz darauf, als die Fahrerin fast auf seiner Höhe war, wiederholte er das "Spielchen".

Die Frau zeigte den Fahrer an, was ihm beim Amtsgericht eine Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr einbrachte. Beim Oberlandesgericht Hamm hatte die Berufung des Angeklagten Erfolg (2 Ss 61/06). Hier handle es sich um eine "Standardsituation im Straßenverkehr", bei der sich der Autofahrer zweifellos vorschriftswidrig verhalten habe, so die Richter.

Doch nicht jeder Verstoß gegen Verkehrsvorschriften sei schon ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Dieser Straftatbestand liege nur vor, wenn ein Fahrer seinen Wagen bewusst zweckwidrig, quasi als "Waffe" einsetze - in der Absicht, andere zu schädigen oder so, dass er dies zumindest in Kauf nehme. Das sei den (vom Amtsgericht getroffenen) Feststellungen über den Zwischenfall auf der Autobahn jedoch nicht zu entnehmen.