Autofahrerin stößt mit Polizei-Motorrad zusammen

Motorradfahrender Polizeibeamter fuhr bei Rot in die Kreuzung

onlineurteile.de - Mit erhobenem rechten Arm fuhr ein Polizeibeamter auf seinem Motorrad in eine Kreuzung, um den Verkehr zu sperren. Eine an der Ampel wartende Autofahrerin nahm zwar das Blaulicht am Motorrad wahr, deutete das Handzeichen aber nicht als Haltesignal. Da ihre Ampel auf "Grün" stand, fuhr sie los - und stieß mit dem Motorrad eines zweiten Polizisten zusammen, der (von ihr aus gesehen) von rechts kam und bei Rot in die Kreuzung gefahren war. Der Halter des Fahrzeugs, Bruder der Autofahrerin, verklagte den Dienstherrn des Polizeibeamten auf Schadenersatz.

Auch das Kammergericht in Berlin war der Ansicht, dass der Beamte den Unfall verschuldet und der Autofahrerin die Vorfahrt genommen hatte (12 U 113/01). Wenn sich die Polizei in Ausübung ihres Dienstes freie Bahn schaffen wolle, müsse sie Blaulicht und Martinshorn zusammen einsetzen. Nur dann sei das Signal für alle Verkehrsteilnehmer eindeutig. Wenn der erste Beamte langsam mit erhobenem rechten Arm in die Kreuzung fahre, bedeute dies im Zweifelsfall "vor der Kreuzung warten". Daran hätte sich dann auch der zweite Beamte halten müssen.

Letztlich sei aber so ein - sozusagen nebenher im Fahren abgegebenes - Zeichen für die Verkehrsteilnehmer nicht klar als Verkehrsregelung zu erkennen. Der Autofahrerin sei daher kein Mitverschulden vorzuwerfen: Natürlich sei bei Blaulicht Vorsicht geboten, verständlicherweise habe die Autofahrerin aber das Motorrad vor sich beobachtet. Mit einem Motorrad von rechts habe sie nicht rechnen müssen. Der Dienstherr des Polizisten müsse für den Schaden am Auto geradestehen.