Autokäufer ist mit Audioanlage unzufrieden

CD-Player muss nur die "gängigen" Compact-Discs abspielen können

onlineurteile.de - Kurz nach dem Kauf eines Opel Corsa inkl. CD-Autoradio verlangte der Kunde vom Autohändler 350 Euro Preisminderung bzw. Schadenersatz. Die Audioanlage sei mangelhaft, meinte er, denn sie könne keine kopiergeschützten Compact-Discs abspielen. Oder zumindest nicht alle. Darauf lege er aber großen Wert.

Dann hätte er beim Kauf auf diese Eigenschaft achten und sie eigens mit dem Händler vereinbaren müssen, belehrte ihn das Amtsgericht Aachen (84 C 210/03). Im Prinzip könne man von einem CD-Player nur erwarten, dass er die gängigen CDs spielt - d.h. solche, die dem Standard der Patentrechtsinhaber Philips und Sony entsprächen. Diese machten fast 90 Prozent der in Deutschland verkauften CDs aus, während der Anteil kopiergeschützter, modifizierter CDs unter 10 Prozent liege (laut Auskunft des Bundesverbands der phonographischen Wirtschaft). Zum Preis eines gewöhnlichen CD-Players sei kein Gerät herzustellen, das alle denkbaren CD-Varianten bewältige.

Deshalb habe der Händler den Kunden auf dieses "Manko" auch nicht hinweisen müssen (außer der Kunde hätte direkt danach gefragt). Letztlich handle es sich nur aus dem subjektiven Blickwinkel des Käufers um einen Mangel, weil er eine Musikrichtung bevorzuge, die häufiger auf modifizierten (kopiergeschützten) CDs vertrieben werde als andere. Ein Autohändler könne aber nicht alle möglichen Vorlieben seiner Kunden kennen oder erahnen.