Autoschlüssel in Briefkasten der Kfz-Werkstatt geworfen

Kaskoversicherung muss nach Diebstahl des Wagens nicht zahlen

onlineurteile.de - Am nächsten Tag sollte der Porsche zur Inspektion. Nach der Arbeit fuhr ihn der Autobesitzer auf das Gelände der Werkstatt, um den Wagen hier schon mal abzustellen. Die Mechaniker waren schon gegangen. Kein Problem, dachte der Mann, wenn ich den Schlüssel in den Briefkasten werfe, finden sie ihn ja morgen früh. Doch am nächsten Morgen war kein Schlüssel mehr da - und auch kein Porsche. Einige Tage später wurde der gestohlene Sportwagen unbeschädigt aufgefunden, allerdings erleichtert um Navigationsgerät, Autoradio und andere bewegliche Teile.

Der Autobesitzer bezifferte den Schaden auf 9.298 Euro, den ihm die Kaskoversicherung ersetzen sollte. Das Unternehmen winkte jedoch ab: Er habe den Diebstahl grob fahrlässig herbeigeführt. So sah es auch das Oberlandesgericht Celle (8 U 182/04). Der Autobesitzer habe die Gefahr des Diebstahls sorglos erhöht oder sogar heraufbeschworen, urteilte das Gericht, daher müsse der Versicherer für den Schaden nicht einspringen. Es sei zwar gang und gäbe, nach Geschäftsschluss Schlüssel auf diese Weise abzugeben. Das sei aber nur akzeptabel, wenn Briefkästen besonders gesichert seien oder die Schlüssel in großer Entfernung auf den Boden fielen.

Nichts davon treffe hier zu. Das Gelände des Autohauses sei frei befahrbar und von allen Seiten gut einzusehen, auch der Außenbriefkasten. Im Briefkasten sei der Autoschlüssel offenkundig schlecht gegen den Zugriff von Dieben gesichert. Man könne hineinsehen (z.B. mit Zahnarztspiegel und Taschenlampe) und unschwer etwas herausholen (z.B. mit flexiblen Greifwerkzeugen, wie sie man sie in jedem Baumarkt kaufen könne). Dem Porschefahrer hätte sich der Gedanke aufdrängen müssen, dass er beobachtet werden könnte, wenn er in den Abendstunden den Wagen parke und den Schlüssel in den Schlitz werfe. Dass dann ein Dieb leichtes Spiel habe, liege auf der Hand.