Autoschlüssel und Code-Karte gestohlen

Teilkaskoversicherung soll deshalb Austausch der Elektronik im Auto finanzieren

onlineurteile.de - Bei einem Einbruch ließen die Diebe auch Masterschlüssel und Code-Karte für den Fiat Punto der Hauseigentümerin mitgehen. Diese fürchtete daher um ihr Auto, das sie regelmäßig vor dem Haus parkte und das dem Schlüssel leicht zuzuordnen war. Deshalb wollte sie die Zentralelektronik (inkl. Einspritzanlage für das Einspritzsteuergerät) austauschen lassen, um einen Diebstahl zu verhindern. Auch ihre Teilkaskoversicherung fand die Idee gut, lehnte aber eine Kostenübernahme ab.

Erfolglos pochte die Autobesitzerin auf die Versicherungsbedingungen: Schließlich sei sie als Versicherungsnehmerin verpflichtet, Schaden für den Versicherer nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern. Die Kosten dafür müsse der Versicherer tragen. Das gelte nur, wenn ganz unmittelbar Schaden drohe, erklärte ihr das Amtsgericht Bremen (7 C 227/04). Wenn z.B. ein Autofahrer einer Kuh auf der Straße ausweiche, um einen Zusammenprall (und damit großen Schaden am Auto) zu vermeiden, und dann gerade durch das Ausweichmanöver so genannte "Rettungskosten" entstünden, weil der Wagen im Straßengraben lande.

Das sei aber mit ihrem Problem nicht zu vergleichen. Die Autobesitzerin wolle einem Diebstahl vorbeugen. Allgemeine Maßnahmen zur Schadensverhütung müsse der Versicherungsnehmer selbst finanzieren. Anzuraten sei die Umrüstung durchaus: Ansonsten müsste sie sich nämlich vom Versicherer im Falle eines Diebstahls grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls vorhalten lassen.