Autoservice wirbt mit "TÜV und AU"

Täuschung der Autofahrer, wenn der TÜV die Hauptuntersuchung nicht selbst durchführt?

onlineurteile.de - Ein Autoservice-Unternehmen warb in Zeitungsinseraten mit dem Angebot, für die Kunden "TÜV und AU" durchzuführen. Ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen beanstandete die Reklame wegen des Hinweises auf den TÜV als irreführend: Auch Ingenieure anderer Überwachungsorganisationen erledigten die alle zwei Jahre fällige Hauptuntersuchung.

Und die Mitarbeiter des Autoservice nähmen deren Dienste (z.B. die der DEKRA) regelmäßig in Anspruch, so der Verband. Wenn das Unternehmen trotzdem auf den Technischen Überwachungsverein e.V. (= TÜV) verweise, beeinflusse es die Kunden in unzulässiger Weise bei der Auswahl des Kfz-Reparaturbetriebs.

Das Landgericht München I konnte allerdings keine Täuschung der Autofahrer erkennen (4 HK O 25511/11). Die Werbung weise darauf hin, dass die Hauptuntersuchung entweder in der Werkstatt stattfinde oder ein Mechaniker das Auto des Kunden zur Hauptuntersuchung bringe. Für den durchschnittlich informierten Verbraucher stelle die Bezeichnung "TÜV" ein Synonym für "Hauptuntersuchung" dar.

Der TÜV habe früher darauf ein Monopol gehabt. Erst seit 1989 dürften auch andere Prüfunternehmen die Hauptuntersuchung durchführen. Normalerweise fragten Kunden bei einer Werkstatt immer noch, ob sie "den TÜV mache" — das sei allgemeiner Sprachgebrauch. Sie erkundigten sich nicht nach der "Hauptuntersuchung gemäß § 29 Straßenverkehrszulassungsordnung".

Autobesitzern sei es meist völlig egal, ob tatsächlich Prüfer des "TÜV" oder Prüfer einer anderen Prüforganisation den Wagen inspizierten. Daher sei der Vorwurf, der Verweis auf den TÜV in der Reklame könnte den Wettbewerb zwischen den Kfz-Reparaturbetrieben verzerren, nicht nachvollziehbar.